Nun gilt 2G+

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
ab Samstag, den 04. Dezember gilt die neue CoronaVO bzw. CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg.

Hier der Link zu der Übersicht auf einen Blick** – und eine wesentliche Passage daraus:

„Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.“

Es gilt 2G+: Das bedeutet, dass nicht nur der Wettkampf- sondern auch der Trainingsbetrieb nur noch Geimpften und Genesenen offen steht, die neben ihrem digitalen Impfnachweis (das analoge, orangefarbene Impfbuch gilt ja seit 01. Dezember ebenfalls nicht mehr) zusätzlich einen negativen medizinischen Schnelltest von anerkannter Stelle – also keine Selbsttests – oder PCR-Test vorlegen können.

Ausnahmen von 2G+: (Auszug)

  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen

Wir appellieren an Sie: Schützen Sie sich und andere!
In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund und viel Spaß bei dem wunderschönen Hobby Schach.

Mit schachlichem Gruß

Carsten Karthaus

Präsident Schachverband Württemberg e.V.