Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
die Landesregierung hat am 04.11 eine Änderung der Corona-Verordnung Sport beschlossen und notverkündet.
Danach gilt bezüglich des Zutritts zu Ligabetrieb und Wettkampfserien:
„Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.“
Das bedeutet für die SVW-Verbandsspiele am Wochenende (06.11.2021 und 07.11.2021), dass auch weiterhin ein Antigen-Testnachweis (anstatt eines PCR-Tests) ausreichend ist. Das bisherige SVW-Hygienekonzept, bleibt unverändert bestehen. D.h. Selbsttest sind nach wie vor nicht gestattet.
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