Faschings – Speed Chess Team Tournament

Schnellschach-Turnier für 4-er Mannschaften aus dem SVW in den Altersklassen U8-U20.

Veranstalter: Schachverein Schwaikheim e.V.
Datum: Termin steht im Kalender
Spielort: Begegnungsstätte Schwaikheim

Beim Gorroner Platz, 71409 Schwaikheim

48°52’35.7″N 9°20’57.6″E

Telefon: 07195/965023

Voranmeldung: Voranmeldung mit Angabe Name des Vereins der 4er-Mannschaft (Verein) und Name, Vorname der 4 Stammspieler/innen und max. zwei Ersatzspieler/innen. Die finale Mannschaftsaufstellung ist am Spieltag abzugeben. Während des Turniers dürfen Ersatzspieler eingesetzt werden, es darf jedoch kein Spieler/in an einem Brett hinter der Anmeldereihenfolge eingesetzt werden.

turnier@schachvereinschwaikheim.de

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 16 Mannschaften.

Mit der Anmeldung verzichtet der Spieler auf das Recht am eigenen Bild (§23 KunstUrhG).
Startgeld: 25 € bei Voranmeldung bis 1 Woche vor Turnierbeginn.

Startgeldzahlung in bar bei der Anmeldung im Turniersaal.

Anmeldung vor Ort: Am Turniertag von 8:30 – 9 Uhr im Turniersaal
Spielbeginn und

Zeitplan u.V.:

Runde 1 um 9:30 Uhr

Runde 2 um 10:20 Uhr
Runde 3 um 11:10 Uhr
Runde 4 um 12:00 Uhr
Mittagspause
Runde 5 um 13:30 Uhr
Runde 6 um 14:20 Uhr
Runde 7 um 15:10 Uhr
Turnier-Modus:
7 Runden Schweizer-System oder Rundenmodus je nach Teilnehmerzahl. Keine DWZ-Auswertung. Bedenkzeit 20 Minuten pro Spieler/Partie.
Es wird in zwei Gruppen gespielt:
Gruppe A: Jahrgänge U8 – U12 (Jahrgang 2013 und jünger)
Gruppe B: Jahrgänge U14 – U20 (Jahrgang 2005 und jünger)
Hinweis zu DWZ-Auswertung und FIDE-Regeln: Keine DWZ Auswertung. Es gelten die FIDE-Regeln für Schnellschach.
Verkleidung: Faschings-Kostüme möglich.
Preise: Pokale für die ersten drei Mannschaften jeder Gruppen. Sachpreise und Urkunden.
Bewirtung: Essen und Getränke
Hygienekonzept: Es gelten die Regelungen des SV Schwaikheim e.V. mit Anpassungen und in Absprache mit den örtlichen Behörden. Den Mitarbeitern ist bei Hinweisen auf dieses Konzept zwingend Folge zu leisten.
Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern.

Viel Erfolg!