Schnellschach-Turnier für 4-er Mannschaften aus dem SVW in den Altersklassen U8-U20.
Veranstalter: | Schachverein Schwaikheim e.V. |
Datum: | Termin steht im Kalender |
Spielort: | Begegnungsstätte Schwaikheim
Beim Gorroner Platz, 71409 Schwaikheim 48°52’35.7″N 9°20’57.6″E Telefon: 07195/965023 |
Voranmeldung: | Voranmeldung mit Angabe Name des Vereins der 4er-Mannschaft (Verein) und Name, Vorname der 4 Stammspieler/innen und max. zwei Ersatzspieler/innen. Die finale Mannschaftsaufstellung ist am Spieltag abzugeben. Während des Turniers dürfen Ersatzspieler eingesetzt werden, es darf jedoch kein Spieler/in an einem Brett hinter der Anmeldereihenfolge eingesetzt werden.
turnier@schachvereinschwaikheim.deDie Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 16 Mannschaften. |
Mit der Anmeldung verzichtet der Spieler auf das Recht am eigenen Bild (§23 KunstUrhG). | |
Startgeld: | 25 € bei Voranmeldung bis 1 Woche vor Turnierbeginn.
Startgeldzahlung in bar bei der Anmeldung im Turniersaal. |
Anmeldung vor Ort: | Am Turniertag von 8:30 – 9 Uhr im Turniersaal |
Spielbeginn und
Zeitplan u.V.: |
Runde 1 um 9:30 Uhr
Runde 2 um 10:20 Uhr
Runde 3 um 11:10 Uhr
Runde 4 um 12:00 Uhr
Mittagspause Runde 5 um 13:30 Uhr Runde 6 um 14:20 Uhr Runde 7 um 15:10 Uhr |
Turnier-Modus: |
7 Runden Schweizer-System oder Rundenmodus je nach Teilnehmerzahl. Keine DWZ-Auswertung. Bedenkzeit 20 Minuten pro Spieler/Partie.
Es wird in zwei Gruppen gespielt: Gruppe A: Jahrgänge U8 – U12 (Jahrgang 2013 und jünger)
Gruppe B: Jahrgänge U14 – U20 (Jahrgang 2005 und jünger)
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Hinweis zu DWZ-Auswertung und FIDE-Regeln: | Keine DWZ Auswertung. Es gelten die FIDE-Regeln für Schnellschach. |
Verkleidung: | Faschings-Kostüme möglich. |
Preise: | Pokale für die ersten drei Mannschaften jeder Gruppen. Sachpreise und Urkunden. |
Bewirtung: | Essen und Getränke |
Hygienekonzept: | Es gelten die Regelungen des SV Schwaikheim e.V. mit Anpassungen und in Absprache mit den örtlichen Behörden. Den Mitarbeitern ist bei Hinweisen auf dieses Konzept zwingend Folge zu leisten. |
Aufsichtspflicht | Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. |
Viel Erfolg!